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Abfindungsrechner 2026

Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung mit und ohne Fünftelregelung und sehen Sie, wie viel netto übrig bleibt.

2026Stand: 24. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
€
Veranlagung

Ergebnis

Netto von Ihrer Abfindung
26.090 €
bleiben von der Abfindung nach Einkommensteuer (Fünftelregelung)
Steuer ohne Fünftelregelung15.729 €
Steuer mit Fünftelregelung13.910 €
Ersparnis durch Fünftelregelung1.819 €
zusätzlicher Soli285,00 €

Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 mit Fünftelregelung nach § 34 EStG. Ohne Kirchensteuer.

Anleitung

So nutzen Sie den Abfindungsrechner

In drei Schritten zum Ergebnis. Die Animation zeigt den Ablauf.

  1. Abfindung eingebenDer Bruttobetrag laut Vertrag.
  2. Übriges Einkommen angebenZu versteuerndes Einkommen im Auszahlungsjahr ohne die Abfindung.
  3. Netto und Ersparnis ablesenSteuer mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich.
Abfindungsrechner Abfindung brutto 40.000 € Berechnen Netto 26.090 € ohne 1/5 15.729 €mit 1/5 13.910 € klug-rechner.de

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist voll steuerpflichtig, aber in der Regel frei von Sozialabgaben. Weil sie auf einen Schlag gezahlt wird, würde sie das Einkommen eines Jahres stark erhöhen und damit in einen hohen Steuersatz rutschen. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert diesen Effekt.

So funktioniert die Fünftelregelung

  1. Berechnen Sie die Steuer auf Ihr übriges Einkommen ohne Abfindung.
  2. Berechnen Sie die Steuer auf das Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
  3. Die Differenz wird mit fünf multipliziert. Das ist die Steuer auf die Abfindung.
Steuer = 5 × [ ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE) ]

Beispiel: Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und 40.000 € Abfindung fallen ohne Fünftelregelung 15.729 € Steuer an, mit Fünftelregelung 13.910 €. Das spart 1.819 €.

Wann die Fünftelregelung besonders viel bringt

Am meisten spart, wer im Auszahlungsjahr wenig anderes Einkommen hat, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis früh im Jahr endet. Bei 20.000 € übrigem Einkommen und derselben Abfindung sinkt die Steuer von 12.663 € auf 10.450 €. Viele verschieben die Auszahlung deshalb in den Januar des Folgejahres, sofern Arbeitgeber und Vertrag das zulassen.

Seit 2025: Fünftelregelung erst in der Steuererklärung

Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Es wird also zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten. Die Ermäßigung bekommen Sie erst mit der Einkommensteuererklärung zurück, die Sie deshalb unbedingt abgeben sollten.

Weitere Hinweise

  • Arbeitslosengeld wird nicht auf die Abfindung angerechnet, es kann aber eine Sperrzeit oder ein Ruhen geben, etwa bei einem Aufhebungsvertrag oder verkürzter Kündigungsfrist.
  • Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz erhöhen. Das berücksichtigt dieser Rechner nicht.
  • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen gegebenenfalls hinzu.

Häufige Fragen

Muss man auf eine Abfindung Sozialabgaben zahlen?

In der Regel nein. Echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind beitragsfrei, aber voll einkommensteuerpflichtig.

Wie viel Steuer zahle ich auf 40.000 € Abfindung?

Bei 45.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen rund 13.910 € mit Fünftelregelung (2026, ohne Kirchensteuer).

Zieht der Arbeitgeber die Fünftelregelung noch ab?

Seit 2025 nicht mehr. Die Steuerermäßigung gibt es erst über die Einkommensteuererklärung.

Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?

Oft ja, wenn Sie im Folgejahr deutlich weniger Einkommen haben, etwa wegen Arbeitslosigkeit oder Rente.

Quellen und Stand

  • § 34 EStG (außerordentliche Einkünfte, Fünftelregelung)
  • § 32a EStG, Tarif 2026
  • Wachstumschancengesetz: Fünftelregelung ab 2025 nur noch im Veranlagungsverfahren

Alle Werte geprüft am 24. Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.