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Grundsicherungs-Rechner

Die neue Grundsicherung ersetzt seit Juli 2026 das Bürgergeld. Schätzen Sie Ihren Anspruch mit Regelsätzen, Miete, Kindern und Einkommen.

seit 1.7.2026Stand: 24. Oktober 2026

Ihre Angaben

Haushalt
Kinder im Haushalt
€
Übernommen werden angemessene Kosten. Die Grenze legt Ihre Kommune fest.
€
€
€
z. B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Rente. Kindergeld wird automatisch eingerechnet.

Ergebnis

Ihr voraussichtlicher Anspruch
1.113,00 €
voraussichtliche Grundsicherung pro Monat
Bedarf des Haushalts1.113,00 €
Angerechnetes Einkommen0,00 €
Regelbedarf Erwachsene/r563,00 €
Unterkunft und Heizung550,00 €
Gesamtbedarf1.113,00 €

Regelbedarfe 2026, Erwerbsfreibeträge nach § 11b SGB II, Mehrbedarf nach § 21 SGB II. Vereinfachte Schätzung, verbindlich entscheidet das Jobcenter.

Anleitung

So nutzen Sie den Grundsicherungs-Rechner

In drei Schritten zum Ergebnis. Die Animation zeigt den Ablauf.

  1. Haushalt und Kinder angebenAllein, alleinerziehend oder als Paar, und für jedes Kind das Alter.
  2. Miete und Einkommen eintragenWarmmiete sowie Brutto- und Nettolohn. Kindergeld rechnen wir automatisch ein.
  3. Anspruch ablesenSie sehen den Bedarf, das angerechnete Einkommen und Ihren Anspruch.
Grundsicherungs-Rechner Warmmiete pro Monat 650 € Berechnen Anspruch pro Monat 1.142 € Bedarf 1.773 €Einkom. 631 € klug-rechner.de

Neue Grundsicherung statt Bürgergeld

Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise durch die neue Grundsicherung ersetzt. Die Beträge ändern sich dabei nicht: Für Alleinstehende bleibt der Regelbedarf bei 563 € im Monat. Geändert haben sich vor allem die Regeln, etwa strengere Mitwirkungspflichten, schärfere Sanktionen und kürzere Schonzeiten für Eltern kleiner Kinder.

Der Rechner schätzt, wie viel Grundsicherung Ihrem Haushalt zusteht. Er zählt den Bedarf aller Personen zusammen und zieht Ihr anrechenbares Einkommen ab.

Bedarf − Einkom. = Leistungklug-rechner.de

Bedarf minus Einkommen

Was nach Abzug Ihres Einkommens vom Bedarf übrig bleibt, zahlt das Jobcenter.

klug-rechner.de

Jede Person zählt

Für jedes Haushaltsmitglied gibt es einen eigenen Regelsatz, dazu kommen Miete und Heizung.

Regelsätze 2026

PersonRegelbedarf pro Monat
Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person)506 €
Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern451 €
Jugendliche 14 bis 17 Jahre471 €
Kinder 6 bis 13 Jahre390 €
Kinder 0 bis 5 Jahre357 €

Wie Einkommen angerechnet wird

Wer arbeitet, darf einen Teil seines Verdienstes behalten. Die Freibeträge richten sich nach dem Bruttolohn:

  • die ersten 100 € bleiben frei,
  • vom Teil zwischen 100 € und 520 € bleiben 20 % frei,
  • vom Teil zwischen 520 € und 1.000 € bleiben 30 % frei,
  • vom Teil zwischen 1.000 € und 1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €) bleiben 10 % frei.

Höchstens bleiben so 348 € frei, mit Kind 378 €. Der Rest des Nettolohns wird angerechnet. Kindergeld (259 € pro Kind) zählt als Einkommen des Kindes.

Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind

Eine Mutter mit einem vierjährigen Kind zahlt 650 € Warmmiete und verdient 800 € brutto (640 € netto). Ihr Bedarf: 563 € Regelsatz + 357 € für das Kind + 202,68 € Mehrbedarf für Alleinerziehende + 650 € Miete = 1.772,68 €. Vom Lohn bleiben 268 € frei, angerechnet werden 372 € plus 259 € Kindergeld. Es bleibt ein Anspruch von 1.141,68 € im Monat.

Was der Rechner nicht abbildet

  • ob Ihre Miete als angemessen gilt (die Grenzen legt jede Kommune selbst fest),
  • Vermögen und Schonvermögen,
  • weitere Mehrbedarfe, etwa bei Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Einmalbedarfe.

Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter. Dort wird Ihr Anspruch verbindlich berechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die neue Grundsicherung 2026?

Für Alleinstehende 563 € im Monat, für Partner je 506 €. Dazu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.

Seit wann gibt es die neue Grundsicherung?

Sie ersetzt das Bürgergeld schrittweise seit dem 1. Juli 2026. Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert.

Wie viel darf ich in der Grundsicherung dazuverdienen?

Die ersten 100 € bleiben frei, darüber gestaffelt 20 %, 30 % und 10 %. Insgesamt bis zu 348 €, mit minderjährigem Kind bis zu 378 €.

Wird Kindergeld angerechnet?

Ja. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 sind es 36 % des Regelsatzes (202,68 €), sonst 12 % pro Kind, höchstens 60 % (337,80 €).

Quellen und Stand

  • Regelbedarfsstufen 2026 nach SGB II
  • § 11b Abs. 3 SGB II, Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
  • § 21 Abs. 3 SGB II, Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • 13. SGB II-Änderungsgesetz (Neue Grundsicherung), in Kraft ab 1.7.2026

Alle Werte geprüft am 24. Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.