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Steuerklassen-Rechner 2026

III/V oder IV/IV? Geben Sie beide Gehälter ein und sehen Sie sofort, welche Kombination Ihnen monatlich mehr Netto bringt.

2026Stand: 24. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
€
Kinder

Ergebnis

Günstigste Kombination
III / V
bringt monatlich das meiste Netto: 4.597,61 € zusammen (111,92 € mehr als IV/IV)
III / V4.597,61 €
IV / IV4.485,69 €
V / III4.150,27 €
Die Steuerklasse verteilt nur die monatlichen Abzüge. Die Jahressteuer wird in der Steuererklärung für beide gemeinsam festgesetzt.

Netto beider Partner nach amtlichem Lohnsteuer-PAP 2026 plus Sozialabgaben.

Anleitung

So nutzen Sie den Steuerklassen-Rechner

In drei Schritten zum Ergebnis. Die Animation zeigt den Ablauf.

  1. Beide Gehälter eingebenBruttogehalt beider Partner pro Monat.
  2. Kinder und Kirche angebenDamit Pflegeversicherung und Kirchensteuer stimmen.
  3. Beste Kombination ablesenDer Rechner zeigt das gemeinsame Netto jeder Kombination.
Steuerklassen-Rechner Gehälter brutto 4.500 + 2.200 € Berechnen Netto zusammen 4.598 € III/V 4.598 €IV/IV 4.486 € klug-rechner.de

III/V oder IV/IV: Welche Steuerklassen passen zu uns?

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV (auch mit Faktor) wählen. Die Wahl ändert, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird, und damit Ihr monatliches Netto. Der Rechner vergleicht alle Kombinationen und zeigt, welche Ihnen monatlich am meisten Netto bringt.

Wann sich III/V lohnt

III/V lohnt sich meist, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, als Faustregel ab etwa 60 zu 40. Der Partner mit dem höheren Gehalt nimmt Klasse III und nutzt den doppelten Grundfreibetrag. Der Partner mit Klasse V hat dafür sehr hohe Abzüge. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV meist gleich gut oder besser.

Gehälter (brutto)III/VIV/IV
4.500 € + 2.200 €4.597,61 €4.485,69 €
3.500 € + 3.300 €4.514,91 €4.576,15 €
5.500 € + 1.200 €4.712,93 €4.415,67 €

Netto beider Partner zusammen pro Monat, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

Wichtig: Die Jahressteuer bleibt gleich

Die Steuerklasse ist nur eine Vorauszahlung. Am Jahresende wird die Einkommensteuer für das Paar gemeinsam mit dem Splittingverfahren berechnet. Mit III/V wird oft zu wenig Lohnsteuer einbehalten, dann kommt eine Nachzahlung. Wer III/V wählt, muss deshalb eine Steuererklärung abgeben.

Steuerklasse und Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld richten sich nach dem Nettolohn. Wer bald eine solche Leistung erwartet, kann mit einem rechtzeitigen Wechsel in die günstigere Klasse mehr bekommen. Für einige Leistungen gelten dafür Fristen; informieren Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

So wechseln Sie die Steuerklasse

Den Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt, am einfachsten online über ELSTER mit dem „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat. Ihre einzelnen Abzüge sehen Sie im Lohnsteuerrechner und im Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich Steuerklasse III/V?

Meist dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV in der Regel gleich gut.

Zahlt man mit III/V am Ende mehr Steuern?

Nein. Die Jahressteuer ist gleich. Mit III/V wird monatlich oft weniger einbehalten, dann kann eine Nachzahlung fällig werden.

Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?

Ehepaare können die Steuerklassen-Kombination mehrmals im Jahr wechseln. Der Antrag geht ans Finanzamt, zum Beispiel über ELSTER.

Was ist das Faktorverfahren?

Bei IV/IV mit Faktor wird die Lohnsteuer so verteilt, dass sie ungefähr der späteren Jahressteuer entspricht. Den Faktor berechnet das Finanzamt.

Quellen und Stand

  • BMF: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026
  • § 38b EStG (Steuerklassen)
  • § 39f EStG (Faktorverfahren)

Alle Werte geprüft am 24. Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.