- Start
- Änderungen 2026/2027
Änderungen 2026 und 2027: Was gilt ab wann?
Alle neuen Regeln für Lohn, Rente, Familie und Sozialleistungen auf einen Blick, mit Datum, neuem Wert und passendem Rechner.
1. Januar 2026
1. Juli 2026
1. Januar 2027
Änderungen 2026 im Überblick
Aktivrente: Seit dem 1. Januar 2026 bleiben für Angestellte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Zum Aktivrente-Rechner
Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat, 4 € mehr als 2025. Zum Kindergeld-Rechner
Mindestlohn und Minijob: 13,90 € pro Stunde, Minijob-Grenze 603 € im Monat.
Neue Grundsicherung: Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt sie schrittweise das Bürgergeld. Der Regelsatz bleibt bei 563 €, strenger werden Pflichten und Sanktionen. Zum Grundsicherungs-Rechner
Änderungen 2027 im Überblick
Mindestlohn: 14,60 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2027. Zum Mindestlohn-Rechner
Minijob-Grenze: 633 € im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Zum Minijob-Rechner
Frühstart-Rente: 10 € pro Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18, Start laut Bundesregierung zum 1. Januar 2027. Zum Frühstart-Rente-Rechner
Geplant, aber noch nicht beschlossen
Minijob-Pauschsteuer: Laut Kabinettsentwurf vom September 2026 soll sie von 2 % auf 5 % steigen. Wir tragen beschlossene Änderungen hier ein, sobald sie im Gesetzblatt stehen.
Häufige Fragen
Was ändert sich am 1. Januar 2027?
Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 €, und die Frühstart-Rente soll starten (10 € pro Monat für Kinder von 6 bis 18).
Was hat sich 2026 geändert?
Seit 1.1.2026 gelten die Aktivrente (2.000 € Lohn im Monat steuerfrei im Rentenalter), 259 € Kindergeld und 13,90 € Mindestlohn. Seit 1.7.2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld.
Steigt die Pauschsteuer für Minijobs?
Ein Kabinettsentwurf sieht 5 % statt 2 % vor. Das ist noch nicht beschlossen.
Stand: 24. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.