Mindestlohn 2027: 14,60 € pro Stunde
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 13,90 € auf 14,60 € brutto je Stunde. Das ist ein Plus von 5,0 %. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (5. MiLoV), die beide Stufen festlegt: 13,90 € seit dem 1. Januar 2026 und 14,60 € ab 2027.
Mit dem Rechner oben sehen Sie sofort, was die Erhöhung für Ihr Monats- oder Jahresgehalt bedeutet. Geben Sie Ihre Wochenstunden ein. Wenn Sie heute schon mehr als den Mindestlohn verdienen, tragen Sie Ihren Stundenlohn ein: Der Rechner zeigt dann, ob sich für Sie überhaupt etwas ändert.
Zwei Stufen
13,90 € gelten seit 1.1.2026, 14,60 € ab 1.1.2027.
Von der Woche zum Monat
Ein Monat hat im Schnitt 13 ÷ 3 Wochen, also rund 4,33 Wochen.
So rechnet der Mindestlohn-Rechner
Für den Monatslohn wird die Wochenarbeitszeit in Monatsstunden umgerechnet. Lohnbüros nutzen dafür den Faktor 13 ÷ 3: Ein Quartal hat 13 Wochen und 3 Monate. Daraus ergibt sich diese Formel:
Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 173,33 Stunden im Monat. Mit 13,90 € ergibt das 2.409,33 €, mit 14,60 € sind es 2.530,67 € brutto, also 121,33 € mehr pro Monat oder 1.456 € mehr im Jahr.
| Arbeitszeit | 2026 | 2027 | Plus/Monat |
|---|---|---|---|
| 10 Std./Woche | 602 € | 633 € | +30 € |
| 20 Std./Woche | 1.205 € | 1.265 € | +61 € |
| 30 Std./Woche | 1.807 € | 1.898 € | +91 € |
| 40 Std./Woche | 2.409 € | 2.531 € | +121 € |
Was der höhere Mindestlohn noch verändert
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie steigt deshalb ebenfalls: von 603 € auf 633 € im Monat. Wer zum Mindestlohn arbeitet, darf damit weiterhin rund 43 Stunden im Monat im Minijob arbeiten. Die Grenze wächst also mit dem Lohn, mehr Stunden bringt sie nicht. Details rechnen Sie im Minijob-Rechner 2027 aus.
Auch der Übergangsbereich (Midijob) beginnt dann erst oberhalb der neuen Minijob-Grenze. Tarifverträge mit Löhnen knapp über dem Mindestlohn müssen eventuell nachziehen, denn der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt für fast alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch in Minijobs, Teilzeit und Saisonarbeit. Ausnahmen regelt das Mindestlohngesetz, zum Beispiel:
- Auszubildende (für sie gilt die eigene Mindestausbildungsvergütung),
- Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium sowie freiwillige Orientierungspraktika bis drei Monate,
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung,
- ehrenamtlich Tätige.
Liegt Ihr Lohn ab Januar 2027 unter 14,60 €, muss Ihr Arbeitgeber ihn automatisch anheben. Eine neue Vereinbarung ist dafür nicht nötig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € brutto pro Stunde. 2026 sind es 13,90 €.
Wie viel verdiene ich mit Mindestlohn bei 40 Stunden?
Bei 40 Wochenstunden sind es 2027 rund 2.531 € brutto im Monat, das sind 121 € mehr als 2026.
Steigt die Minijob-Grenze 2027?
Ja. Weil die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie von 603 € auf 633 € im Monat.
Muss ich die Erhöhung beim Arbeitgeber beantragen?
Nein. Der Mindestlohn gilt automatisch. Liegt Ihr Stundenlohn darunter, muss der Arbeitgeber ihn ab dem Stichtag anheben.
Wird der Rechner nach dem Brutto oder Netto gerechnet?
Der Rechner zeigt Bruttowerte. Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Sozialversicherung ab.
Quellen und Stand
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (5. MiLoV): 13,90 € ab 1.1.2026, 14,60 € ab 1.1.2027
- Mindestlohngesetz (MiLoG), § 22 Ausnahmen
- § 8 Abs. 1a SGB IV (Minijob-Grenze 633 € ab 2027)
Alle Werte geprüft am 24. Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.