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Einkommensteuerrechner 2026

Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für Ihr zu versteuerndes Einkommen, mit Splittingtarif und Steuersätzen.

2026Stand: 24. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Steht in Ihrem Steuerbescheid. Nicht das Bruttogehalt!
Veranlagung

Ergebnis

Einkommensteuer 2026 gesamt
8.835 €
Steuern pro Jahr (736 € im Monat)
Durchschnittssteuersatz19,6 %
Grenzsteuersatz34,0 %
Einkommensteuer8.835 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Einkommen nach Steuern36.165 €

Tarif nach § 32a EStG 2026, Soli mit Freigrenze und Milderungszone.

Anleitung

So nutzen Sie den Einkommensteuerrechner

In drei Schritten zum Ergebnis. Die Animation zeigt den Ablauf.

  1. Zu versteuerndes Einkommen eingebenDen Betrag aus Ihrem Steuerbescheid.
  2. Veranlagung wählenEinzeln oder zusammen mit Splitting.
  3. Steuer und Steuersätze ablesenGesamtsteuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.
Einkommensteuerrechner Zu versteuerndes Einkommen 45.000 € Berechnen Steuer pro Jahr 8.835 € Grundt. 8.835 €Splitting 4.398 € klug-rechner.de

Einkommensteuer 2026 berechnen

Der Rechner wendet den Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG auf Ihr zu versteuerndes Einkommen an und ergänzt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner rechnet er mit dem Splittingverfahren. Zusätzlich sehen Sie Ihren Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz, also wie viel Steuer auf jeden zusätzlichen Euro anfällt.

Der Tarif 2026 in fünf Zonen

Zu versteuerndes EinkommenSteuer
bis 12.348 €0 € (Grundfreibetrag)
12.349 € bis 17.799 €14 % bis rund 24 %, ansteigend
17.800 € bis 69.878 €rund 24 % bis 42 %, ansteigend
69.879 € bis 277.825 €42 % (Spitzensteuersatz)
ab 277.826 €45 % (Reichensteuer)

Die Prozentsätze sind Grenzsteuersätze. Sie gelten nur für den Teil des Einkommens in der jeweiligen Zone, deshalb liegt der Durchschnittssteuersatz immer deutlich darunter.

Einkommensteuer-Tabelle 2026

zvEGrundtarifSplittingtarif
15.000 €435 €0 €
25.000 €2.850 €42 €
40.000 €7.209 €3.140 €
60.000 €14.233 €8.434 €
80.000 €22.464 €14.418 €
120.000 €39.264 €28.466 €

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist nicht Ihr Bruttogehalt. Es entsteht, wenn Sie von Ihren Einkünften Werbungskosten, Sonderausgaben (etwa Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abziehen. Den genauen Betrag finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid. Für Angestellte liegt es grob bei 75 bis 85 % des Jahresbruttos. Wenn Sie wissen wollen, was monatlich vom Gehalt abgezogen wird, nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Solidaritätszuschlag 2026

Seit 2021 zahlen die meisten keinen Soli mehr. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über 20.350 € liegt, bei Zusammenveranlagung über 40.700 €. Danach steigt er in einer Milderungszone langsam bis auf 5,5 % der Einkommensteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € pro Person. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag.

Wie viel Einkommensteuer zahle ich bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen?

2026 sind es 7.209 € im Grundtarif und 3.140 € im Splittingtarif.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das Einkommen.

Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2026?

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Ledige). Er gilt nur für den Teil darüber.

Quellen und Stand

  • § 32a EStG, Einkommensteuertarif 2026
  • § 26b und § 32a Abs. 5 EStG (Splitting)
  • Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Alle Werte geprüft am 24. Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.